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News vom Usbildner

28.11.2024

Ein weiterer Schritt für unsere Zukunft haben wir erreicht. Dä Usbildner ist ab sofort VSAA Zertifiziert für Hebebühnenkurse



06.08.2024

 Ein weiterer Schritt für unsere Zukunft haben wir erreicht. Dä Usbildner ist ab sofort EDUQUA zertifiziert.

Zertifikat als PDF





01.10.2023

Mit unserem neuesten Fahrzeug, einem VW T-Roc, sind unsere Usbildner ab sofort für unsere Kunden im Einsatz. Wir bedanken uns bei unserem Partner, Werbeakt in Rümlang und seinem Team für die schöne Umsetzung unserer Beschriftung und die gute Zusammenarbeit. 

den Fahrer/innen wünschen wir für die Zukunft eine allzeit gute und sichere Fahrt.

                                  Jetzt gahts los!

Beschriftung VW T-Roc Usbildner

                   Da gseht mehr scho chli meh....

VW T-Roc fertig beschriftet mit Usbildner

                   Ändlich fertig. Schön isch er worde! 



01.07.2023
Dä Usbildner vergrössert sich. 
Dank  unserer treuen Kundschaft, sowie Neukunden - Gewinnung und einer Kooperation mit der Firma INNOBAU GmbH mit Firmensitz in Arbon TG, dürfen wir stetig wachsen. Nun haben wir uns entschieden aus der Einzelfirma Dä Usbildner Thomas Germann eine GmbH zu gründen. Ab dem 01. Juli 2023 treten wir neu als Dä Usbildner GmbH auf.  Wir freuen uns weiterhin, Sie und Ihr Unternehmen zu unterstützen und zu beraten. Nach wie vor ist unser Motto " Weiterbildung als Investition ". Wir setzen alles daran Sie und Ihre Mitarbeiter in hoher Qualität zu bedienen.


1.06.2023

Jetzt ist es soweit, der Sommer hat endgültig bei uns Einzug gehalten. Aber Achtung, vergessen wir nicht, uns vor der starken Sonneneinstrahlung zu schützen. Sei ein Profi und schütz Dich vor UV! Ab 1. Juni ist zusätzlich zu den "normalen" Massnahmen im Juni/Juli ein Nackenschutz zu tragen.

Übrigens: Hitze und UV-Strahlung gibt es auch am Feierabend und in der Freizeit. Schütze Dich nicht nur bei der Arbeit, sondern überall wo die Sonne auf Dich und Deine Haut trifft. Diese wird es Dir danken.

 




18.02.2023

Neu haben unsere Kunden die Möglichkeit eine Schulung an unserem neuen Standort am Schanzweg 7 in 8330 Pfäffikon zu buchen. Normalerweise geht dä Usbildner zu den Kunden (schweizweit) um die Kurse und Schulungen durchzuführen. Sollte jedoch am Sitz der Firma keine geeignete Möglicheit bestehen einen Kurs problemlos durchzuführen, können wir auch eine interne Schulung an unserem eigenen Sitz anbieten. Zögern Sie nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren.

Neuer Schulungs-Standort 8330 Pfäffikon



12.02.2023

Neu finden Sie uns auch auf Facebook mit News zu unseren Kursen und unserer täglichen Arbeit. Schauen Sie doch mal bei uns rein.

06.01.2023
Unser Fuhrpark wächst.........
Das Jahr 2023 beginnt für uns mit der Übernahme eines neuen Fahrzeuges. 
Der neue Renault Master wird für diverse Kurse wie Ladungssicherung und Anschlagen von Lasten sowie für Material- und Anhänger-Transporte täglich für Sie im Einsatz sein. Wir wünschen unseren Fahrern und Fahrerinnen allzeit gute Fahrt.

Renault Master

Renault Master neu beschriftet

Renault Master Ladebrücke

Renault Master Ladebrücke gekippt

Renault Master Kotflügel beschriftet

Front beschriftet


Ende Dezember 2022
Bald ist es soweit, unser neuer Standort wird eröffnet. Der erste Büro-Container wurde heute angeliefert und gestellt. Weitere Infos werden dann im neuen Jahr 2023 folgen.
Dä Usbildner und sein Team wünschen allen Kunden und Geschäftspartnern schöne und erholsame Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir freuen uns im Jahr 2023 wieder für Sie und Ihr Unternehmen tätig werden zu dürfen.

Bild Containeranlieferung

Anlieferung des neuen Büro-Containers

Bild Container am Ort

 Container am Ort. Jetzt können wir dann starten.......


Oktober/November 2022

Die neue Bekleidung für unsere Usbildner ist fertig. Polo-Shirts und Jacken angefertigt von Working Clothes Uster. Vom Logo, über das Transfer und die Applikation zum fertigen Textil. Eine gelungene Arbeit. Danke vom ganzen Team.

Logo Usbildner

                                Vom Logo

Siebdrucktransfers

 zum Transfer

Applikation Transfer Tom

 zur Applikation

Applikation Transfer Usbildner

 Applikation

Applikation Transfer Reflex

 Applikation

fertiges Polo-Shirt Usbildner

 zum fertigen Textil

Polo-Shirts Usbildner Tom

fertiges Polo-Shirt 2-farbig

Softshelljacke reflektierend

      fertige Softshelljacke reflex

Softshelljacke Reflex Usbildner

   Softshelljacke mit Reflex-Druck      


01.07.2022

Unsere neuen Fahrzeuge sind für Sie täglich im Einsatz.  

Auto


beide Autos


Beide Autos seitlich


Beide Autos Front


 

01.01.2022

Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen 

Das Anschlagen von Lasten an Kranen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb besteht eine Ausbildungspflicht. Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben. Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagen werden. Fehler gefährden Menschen und Materialien.

Vollzug ab 1. April 2023

Die Suva wird das Einhalten der Ausbildungspflicht ab 1. April 2023 überprüfen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Mitarbeitenden im Anschlagen von Lasten auszubilden.

Das Wichtigste in Kürze. Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, welche die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben. Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagen werden. Falsch oder mangelhaft angeschlagene Lasten gefährden Menschen und Materialien. Das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen, gilt deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art.8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind
Voraussetzungen für Anschläger/-innen: Mindestalter 18 Jahre • körperliche und geistige Eignung • zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise • Fähigkeit, sich mit dem Kranführer klar und unmissverständlich zu verständigen. Es ist möglich, Lernende unter 18 Jahren auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ausbildung nach Bildungsverordnung vorgesehen ist.

Anforderungen an die Ausbildung: Als Ausbildung gilt eine umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Anschlagen von Lasten mit Überprüfung der erforderlichen Kompetenzen. Sie soll im gewohnten Arbeitsumfeld mit den dabei benötigten Anschlag- und Lastaufnahmemitteln stattfinden. Der Inhalt und die Dauer sind abhängig von: • den zu transportierenden Lasten • den verwendeten Anschlagmitteln: Hebebändern, Gurten, Ketten, Transportankern usw. • den verwendeten Lastaufnahmemitteln: Krangabel, Lasttraversen, Vakuumheber usw. • dem betrieblichen Umfeld (z.B. Baustelle, Giesserei, mechanische Werkstatt, Werkhalle) • den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit der Anschlägerinnen und Anschläger

Geltungsbereich der Ausbildungspflicht: Die Ausbildungspflicht für das Anschlagen von Lasten gilt für alle Krane, die der Kranverordnung unterstehen. Dies betrifft Hebegeräte, die folgende Merkmale aufweisen (Kranverordnung Art. 2): • Die Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000kg oder das Lastmoment mindestens 40000 Nm. • Das Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk. • Der Kranhaken kann horizontal in mindestens einer Achse frei verfahren werden. 

Was gilt für die übrigen Geräte? Bei allen Geräten, die der Kranverordnung nicht unterstehen, benötigen die Anschlägerinnen und Anschläger eine Instruktion. Dauer und Inhalt der Instruktion müssen den vorhandenen Gefährdungen angepasst sein.

dä Usbildner wird Sie gerne darüber informieren und steht bei Fragen, Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kurse über Anschlagen von Lasten sowie Unterlagen zum Anschlagen von Lasten können über das Kontaktformular bestellt werden.


01.01.2022

Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

  • Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) wurde umfassend überarbeitet.
  • Die neue BauAV gilt ab 1. Januar 2022.

Der Bundesrat hat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 18. Juni 2021 verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der BauAV ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Sie hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz.
Insgesamt sind über 70 000 Betriebe direkt betroffen.


dä Usbildner wird Sie gerne darüber informieren und steht bei Fragen, Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unterlagen zur neuen BAV können über das Kontaktformular bestellt werden.